16.08.2018rss_feed

Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen können genutzt werden

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Trockenheit und des damit verbundenen Futtermangels sollen die bundesrechtlichen Vorgaben zum Zwischenfruchtanbau auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) noch für dieses Jahr gelockert werden. Die geplante Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) sieht vor, dass in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 die öVF-Zwischenfrüchte bereits acht Wochen nach Aussaat zu Futterzwecken genutzt werden können. Diese Regelung soll für ganz Niedersachen und Bremen zum Tragen kommen.
Wichtig ist, dass nun ausgesät werden kann und hoffentlich ausreichend Niederschläge fallen, damit noch möglichst viel Futter nachwächst.