Zielkonflikte bei der Neuausrichtung der Tierhaltung
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
(GAK) können mit Hilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Stallneubauten oder -modernisierungen, in Güllelager und Güllelagerabdeckungen gefördert werden. Der Bund und die Bundesländer wollen dazu gemeinsam einen GAK-Rahmenplan beschließen, heißt es in der Antwort. Der Bund wolle sich außerdem sich zu 60 Prozent an den Ausgaben der Länder beteiligen. Für die Umsetzung der Förderung sollen aber die Bundesländer zuständig sein. Darüber hinaus soll mit dem neuen Bundesprogramm Nachhaltige Nutztierhaltung
eine langfristige und verlässliche finanzielle Grundlage geschaffen werden, um im Rahmen der Nutztierstrategie Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und zur Verminderung der Umweltauswirkungen zu bewältigen.