Tierzuchtrecht soll neu geordnet werden
hib - Das deutsche Tierzuchtrecht soll an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (19/4950) vor, der das Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 ablösen soll. Notwendig sei die Novellierung, weil auf der EU-Ebene zahlreichen Richtlinien und Kommissionsentscheidungen in der EU-Verordnung (EU) 2016/1012 zusammengeführt worden seien. Die EU-Tierzuchtverordnung regelt unter anderem die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen in den Mitgliedstaaten der EU und die Genehmigung von Zuchtprogrammen, die Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und die Zulassung zur Zucht sowie Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Referenzzentren der Europäischen Union im Bereich Tierzucht, die Ausgabe von Tierzuchtbescheinigungen, die Einfuhr von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die EU sowie amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten.