28.06.2021rss_feed

Tierische Lebensmittel sind sicher dank höchster Sicherheitsstandards

BRS Grafik Tierarzneimittelrückstände

Die Lebensmittelsicherheit ist eine der dringlichsten Aufgaben des Verbraucherschutzes. Für tierische Lebensmittel, also beispielsweise Fleisch oder Milchprodukte, gelten besonders hohe Anforderungen. Dies gilt auch für Rückstände von Tierarzneimitteln. Wenn Nutztiere erkranken, müssen sie tierärztlich versorgt werden. Je nach Diagnose verschreibt der Tierarzt Medikamente, die unter Einhaltung einer festgelegten Wartezeit verabreicht werden. Alle Tierarzneimittel werden vor der Zulassung einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. Dabei werden bestimmte Werte für Rückstandshöchstmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese setzen sich zusammen aus der Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung und aus der zulässigen täglichen Aufnahmemenge. Beide Werte erhalten jeweils noch einmal Sicherheitszuschläge um das Zehnfache. Alle tierischen Lebensmittel werden stichprobenartig im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersucht. Die regelmäßigen Proben dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziele der Rückstandskontrolle und Überwachung sind es, die illegale Anwendung nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Im Jahr 2018 blieben 99,91 Prozent aller Proben unbeanstandet; in 0,09 Prozent der Proben wurden Tierarzneimittelrückstände über den erlaubten Höchstwerten nachgewiesen. Selbst wenn Höchstwerte überschritten werden, heißt dies nicht zwangsläufig, dass hiervon ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Die Sicherheitszuschläge reduzieren das Gesundheitsrisiko deutlich. Abhängig vom untersuchten Wirkstoff müsste ein Mensch ein Leben lang jeden Tag rund 45 kg Fleisch oder über hundert Liter Milch verzehren, um überhaupt die gesetzlich festgelegten Rückstandsgehalte zu erreichen.