Stalleinbrüche rechtlich ächten
DBV -
Stalleinbrüche müssen vergleichbar mit Diebstählen bei Wohnungseinbrüchen konsequenter und schärfer strafrechtlich geahndet werden, da hiermit Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bauernfamilien verbunden sind. Dies ist unsere Forderung an die nächste Bundesregierung – nicht, um Missstände zu verbergen, sondern um Familien zu schützen. Zudem fordern wir bei illegalen Stalleinbrüchen eine Erweiterung möglicher Schadensersatzansprüche von Tierhaltern und verschärfte Beweisverwertungsverbote.