Schlachten im Haltungsbetrieb: Weniger Stress, bessere Fleischqualität
ökolandbau - Grundsätzlich schreibt die EU-Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs vor, dass
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alle Tiere lebend in einen EU-zugelassenen Schlachthof verbracht werdenmüssen. Ausgenommen davon sind prinzipiell nur Notschlachtungen, Farmwild und Hausschlachtungen. Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese Regelung jedoch ein Stück weit gelockert. Als Alternative zur herkömmlichen Schlachtung im Schlachtbetrieb ist in Deutschland seit 2011 die sogenannte Weideschlachtung erlaubt – allerdings nur für Rinder, die ganzjährig im Freien leben.
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