12.07.2017rss_feed

Schlachten im Haltungsbetrieb: Weniger Stress, bessere Fleischqualität

ökolandbau - Grundsätzlich schreibt die EU-Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs vor, dass alle Tiere lebend in einen EU-zugelassenen Schlachthof verbracht werden müssen. Ausgenommen davon sind prinzipiell nur Notschlachtungen, Farmwild und Hausschlachtungen. Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese Regelung jedoch ein Stück weit gelockert. Als Alternative zur herkömmlichen Schlachtung im Schlachtbetrieb ist in Deutschland seit 2011 die sogenannte Weideschlachtung erlaubt – allerdings nur für Rinder, die ganzjährig im Freien leben.
Was zu beachten ist, beschreibt das Internetportal Ökolandbau.de.