Neue Düngeverordnung ist in Kraft. Was jetzt nach der Ernte zu beachten ist
Am 02. Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden die Regelungen dargestellt, die ab sofort zu berücksichtigen sind.
Nach den Vorgaben der Düngeverordnung gilt auf Ackerland ein Düngungsverbot für N-haltige Dünger ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Abweichend von diesem Grundsatz dürfen auf Ackerland Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff bis in Höhe des Stickstoffdüngebedarfs bis zum 01. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht ausgebracht werden, wobei eine Aussaat der Zwischenfrüchte, des Winterrapses und des Feldfutters bis zum 15. September und die Gerstenaussaat bis zum 01. Oktober vollzogen sein muss.
Nach den Vorgaben der Düngeverordnung gilt auf Ackerland ein Düngungsverbot für N-haltige Dünger ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Abweichend von diesem Grundsatz dürfen auf Ackerland Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff bis in Höhe des Stickstoffdüngebedarfs bis zum 01. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht ausgebracht werden, wobei eine Aussaat der Zwischenfrüchte, des Winterrapses und des Feldfutters bis zum 15. September und die Gerstenaussaat bis zum 01. Oktober vollzogen sein muss.