15.01.2025rss_feed

Maul- und Klauenseuche – Eilverordnung in Brandenburg erneut verlängert

Am vergangenen Freitag wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Daraufhin hatte Ministerin Hanka Mittelstädt am Freitag eine Eilverordnung erlassen, um die Tierseuche einzudämmen. Die am 13. Januar verlängerte Verordnung wird nun erneut um weitere 48 Stunden verlängert. Sie gilt damit bis zum 17. Januar 2025. Diese Zeit ist erforderlich, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. Verboten ist damit weiterhin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.