Keine Einwendungen gegen Stallumbauten zu Tierwohlzwecken
AgE - Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen erhoben. Änderungswünsche des Agrarausschusses wie die Einbeziehung von Ersatzneubauten genehmigter Stallungen sowie eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung weiterer Kriterien hinsichtlich der Verbesserung des Tierwohls bekamen in der Sitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag (3.7.) keine Mehrheit. Mit der Novelle des Baugesetzbuchs sollen Stallumbauten zu Tierwohlzwecken, mit denen keine Bestandserweiterung verbunden ist, erleichtert werden. Die Regelung bezieht sich auf Tierhaltungsanlagen, die mit der Baurechtsnovelle von 2013 als gewerblich eingestuft wurden, weil sie bestimmte Größen überschreiten und damit der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Diese Anlagen sind seither nicht mehr im Außenbereich privilegiert. Zu ihrer Errichtung oder für wesentliche bauliche Änderungen bedarf es daher eines Bebauungsplans oder eines Vorhabens- und Erschließungsplans. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen bei diesen Tierhaltungsanlagen dann keine Bebauungspläne mehr erforderlich sein, wenn Umbauten für Tierwohlzwecke vorgenommen werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass Investitionen für mehr Tierwohl in diesen Ställen unterbleiben. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf ebenfalls am vergangenen Freitag (3.7.) in Erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen.