20.12.2019rss_feed

Frankreich verstärkt ASP-Vorsorge

Mit einer am Freitag, dem 13. Dezember 2019, veröffentlichten Anordnung hat das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung die im Rahmen der Maßnahmen zur Verhütung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtete Beobachtungszone erweitert. Diese Erweiterung, die einer Stellungnahme des ANSES folgt, erweitert die derzeitige Beobachtungszone im Departement Ardennen entlang der belgischen Grenze. Das Dekret führt allerdings auch Ausnahmen vom bisher strenger geregelten Verbot der Tätigkeit im Wald ein, insbesondere für die Bergung von Brennholz durch Privatpersonen. Frankreich versucht das Verschleppungsrisiko durch Zäune zu reduzieren. Mittlerweise wurden auf einer Länge von 132 km Zäune gezogen - zusätzlich zu den auf belgischer Seite ergriffenen Maßnahmen, die eine Verschleppung nach Frankreich verhindern sollen.

Auf europäischer Ebene hat sich die Gesundheitssituation in den letzten Wochen deutlich verändert, denn die Fälle von ASP in Polen liegen nun rund 40 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Diese beunruhigende Situation erinnert daran, dass die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen für alle Beteiligten - Züchter, Transporteure, Einzelpersonen und Jäger - von entscheidender Bedeutung ist. Die Mobilisierung und Wachsamkeit der verschiedenen Akteure ist unerlässlich, um den unverletzten Status des Gebiets zu erhalten.