Eine Umsetzungszeit bei der betäubungslosen Ferkelkastration ist notwendig
Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS) begrüßt das Signal des Koalitionsausschusses, der Branche Zeit für die Beantwortung noch offener Fragen bei der Ferkelkastration unter Schmerzausschaltung zu geben. Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes sucht die Branche nach Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration. Viele Projekte wurden vom Bundeslandwirtschaftsministerium, der QS GmbH und den Landesministerien unterstützt. Allerdings tauchten in den Projekten Fragen auf, die bisher noch nicht hinreichend geklärt werden konnten. Die offenen Fragen reichen von der Rohstoffqualität des Jungeberfettes über die Verbraucherakzeptanz der Immunokastration bis hin zur Frage nach der Verfügbarkeit von praktischen Tierärzten, deren Anwesenheit bei der Kastration laut Gesetz zur Betäubung der Ferkel zwingend erforderlich ist. Weiterhin fehlt es an einem eindeutigen Bekenntnis aller an der Prozesskette Schweinefleisch
Beteiligten, den Schweinehaltern Verarbeitungs- und Abnahmegarantien sowohl für Frischfleisch als auch verarbeitetem Fleisch aller drei derzeit möglichen Alternativen der Kastration zu geben. Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. appelliert an alle Beteiligten, die aktuell in Aussicht gestellte Fristverlängerung zu nutzen, um sich zu allen Alternativen zu bekennen und dem deutschen Ferkelerzeuger damit eine Zukunftsperspektive zu geben.
Die Branche benötigt die Zeit der Fristverlängerung, auch um weiter ein Verfahren zu erproben, das von den Projektbeteiligten des Europäischen Castrum-Projektes empfohlen wird: die lokale Betäubung.
Die Gesetzgeber in Dänemark und Schweden haben die Empfehlung des Europäischen Castrum-Projekts zur Lokalanästhesie unmittelbar umgesetzt, ohne sich lange mit Alternativen zu beschäftigen. Der Welttierschutztag ist nach unserer Meinung ein guter Termin, um alle Beteiligten und die Verbraucher um Verständnis für einen Aufschub zu bitten
, so die Geschäftsführerin des BRS, Dr. Bianca Lind. Der Aufschub muss genutzt werden, um den Herstellern die Bereitstellung der Geräte zu ermöglichen, Landwirte zu schulen, Verbraucher aufzuklären und neue Alternativen auf Machbarkeit zu überprüfen.