BW: Meldungen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Das Land setzt die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.
Um eine Kennnummer bis 01.08.2025 zu erhalten, bedarf es der zeitnahen Mitteilung der Haltungseinrichtungen, inklusive der notwendigen Nachweise, durch die Tierhalter/-innen. Das Formular zum Antrag finden die Schweinehalter aus Baden-Württemberg hier.