Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung soll künftig Bestimmungen gegen unfaire Handelspraktiken überwachen
In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Diese Ungleichgewichte bei der Verhandlungsmacht haben mit hoher Wahrscheinlichkeit unlautere Handelspraktiken zur Folge, wenn bei einem Verkauf größere und mächtigere Handelspartner versuchen, bestimmte, für sie vorteilhafte Praktiken oder vertragliche Vereinbarungen durchzusetzen. Die Richtlinie der EU-Kommission gegen unfaire Handelspraktiken (UTP) soll die wirtschaftliche Position der Landwirte verbessern. Sie enthält einen umfangreichen Verbotskatalog für die Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern (Artikel 3 der Richtlinie). Wie die Agrarzeitung heute mitteilt, soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchsetzung der Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken überwachen. Noch vor der Sommerpause soll im Kabinett über das Regelwerk abgestimmt werden.