BMEL will einheitliche Auslegung der Tierhaltungskennzeichnung

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treffen sich heute, am 04.09.2024, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer zum Austausch über Auslegungsfragen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Ziel ist es, dass sich die zuständigen Landesbehörden unter fachlicher Moderation des BMEL auf möglichst einheitliche Vorgehensweisen und Regelungen verständigen. Dieser Schritt ist nötig geworden, weil eine entsprechende vom Bund vorgelegte Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen sollte, im Juli 2023 kurzfristig keine Mehrheit im Bundesrat fand.


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