BMEL: Hilfen für existenzbedrohte Schweinehalter gesichert
Die Bundesregierung sichert in Existenznot geratenen Schweinehaltern schnelle und unbürokratische Unterstützung zu. Ab sofort müssen betroffene Betriebe nicht mehr nachweisen, dass ihre Umsatzeinbrüche ausschließlich
auf die Pandemie zurückzuführen sind. Nach einem Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) in Verständigung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) soll der Nachweis künftig ausreichen, dass Umsatzeinbußen weit überwiegend
Corona bedingt sind. In diesen Fällen wird der Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe automatisch in die Härtefallregelungen der Länder überführt. Dies gilt zunächst für die Länder Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ihre Landesprogramme hierfür geöffnet haben.