Angekündigte Wolfspräventionsgebiete treten am 15. März in Kraft
Um auch zukünftig Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse zu erhalten, müssen in Wolfspräventionsgebieten Halterinnen und Halter von besonders gefährdeten Nutztieren, wie Schafen und Ziegen, beim Land einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss verdeutlichen dass sie dazu bereit sind, ihre Herden angemessen zu schützen. Die formlosen Anträge können der zuständigen Behörde über die Mailanschrift wolfspraevention@melund.landsh.de zugeleitet werden.