Screening in Ferkelerzeugerbeständen
Den spezialisierten Ferkelerzeugern wird immer mehr bewusst, dass sie nur am Markt bleiben können, wenn sie hervorragende Qualitäten produzieren. Künftig werden Ferkel mit undefinierbarem Gesundheitszustand kaum noch zu vermarkten sein. Das haben Landwirte und Erzeugergemeinschaften erkannt und spezielle Gesundheits- sowie Screening-Programme aufgelegt, die ihre ersten Bewährungsproben bestanden haben.
Seit einigen Jahren gibt es immer neue Screeningprogramme in der Schweineproduktion. Waren es bis vor etwa drei Jahren eher die Zuchtbetriebe und einzelne große Schweineanlagen, die ihre Bestände regelmäßig untersuchen ließen, sind es jetzt mehr und mehr auch die nach gelagerten Stufen. Die dänischen Schweineproduzenten mit ihrem SPF-System haben hier eine Vorreiterrolle.
Regelmäßige Gesundheitschecks sind inzwischen für viele spezialisierte Schweinehalter zu einem wichtigen Instrument für die Bestandsgesundheitsabsicherung geworden. Die Betriebe bekommen wertvolle Hinweise über das Infektionsgeschehen in ihren Beständen, die es ihnen ermöglichen gegebenenfalls frühzeitig gegenlenken zu können. Die Schweinehalter erhalten zusätzlich ein Kontrollinstrument, das es ihnen bzw. den betreuenden Tierärzten ermöglicht zu überprüfen, ob die im Bestand durchgeführten Behandlungs- und Impfmaßnahmen noch funktionieren oder angepasst werden sollten.
Zuchtbetriebe waren schon länger gefordert den Gesundheitszustand ihrer zum Verkauf anstehenden Jungsauen und Jungeber zu dokumentieren. Seit einigen Jahren fordern nun auch mehr und mehr Schweinemäster diesbezügliche Informationen aus den Ferkelherkunftsbeständen. Die Erzeugergemeinschaften und Vermarktungsorganisationen haben reagiert und für ihre Mitgliedsbetriebe mehr oder weniger verbindliche Screeningkriterien festgelegt.
Inzwischen gibt es in Deutschland eine Flut von unterschiedlichen Sreeningprogrammen, so dass es schwer fällt den Überblick zu behalten. Während in Süddeutschland meist landesweite Hygieneprogramme initiiert worden sind, geht die Initiative im Nordwestdeutschland eher von regionalen Organisationen aus. Beispiele hierfür sind das EVH-Programm im Emsland, das EGF-Screening im Raum Osnabrück und der Westfalenpass.
Einige dieser Programme beschränken sich auf regelmäßige Blutprobenuntersuchungen, andere schreiben zusätzliche Kot- oder auch Nasentupferuntersuchungen teilweise sogar Lungenspülproben vor. Die Vielzahl dieser unterschiedlichen Systeme und die damit verbundenen mannigfachen Zertifikate führen mittlerweile bei einigen Schweinemästern eher zur Verunsicherung als zu mehr Transparenz. Es verwundert daher nicht, dass von Seiten der Ferkelabnehmer die Forderung nach einheitlich zu bewertenden Tiergesundheitsdaten laut geworden ist.
Eine Initiativgruppe, bestehend aus der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsferkel im Raum Osnabrück (EGF), der mitteldeutschen Schlachtvieherzeugergemeinschaft w.V. Altenberg (MSE), der Vermarktungsgemeinschaft für Zucht- und Nutzvieh eG (ZNVG) Neumünster und der Viehzentrale Südwest GmbH (VZ) Stuttgart hat 2010 ein Positionspapier vorgelegt, welches als Vorlage für einen nationalen Standard bei der Erhebung von Tiergesundheitsdaten bei Mastferkeln verstanden werden soll.
Der Leitfaden
Das Gesundheitskontrollprogramm TGS beruht auf den regelmäßigen Betriebsbesuch durch den nach Schweinehaltungshygiene-VO zertifizierten Haustierarzt. Zwei bzw. vier Mal pro Jahr entnimmt der Tierarzt jeweils 15 Proben (Blutproben, Kotproben, Nasentupfer) bei 28 kg-Ferkel am Ende der Ferkelaufzucht. Vorrangig sind dabei verdächtig erscheinende Tiere zu beproben. Untersucht wird auf die in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Erreger.
Regelmäßige Gesundheitschecks sind inzwischen für viele spezialisierte Schweinehalter zu einem wichtigen Instrument für die Bestandsgesundheitsabsicherung geworden. Die Betriebe bekommen wertvolle Hinweise über das Infektionsgeschehen in ihren Beständen, die es ihnen ermöglichen gegebenenfalls frühzeitig gegenlenken zu können. Die Schweinehalter erhalten zusätzlich ein Kontrollinstrument, das es ihnen bzw. den betreuenden Tierärzten ermöglicht zu überprüfen, ob die im Bestand durchgeführten Behandlungs- und Impfmaßnahmen noch funktionieren oder angepasst werden sollten.
Zuchtbetriebe waren schon länger gefordert den Gesundheitszustand ihrer zum Verkauf anstehenden Jungsauen und Jungeber zu dokumentieren. Seit einigen Jahren fordern nun auch mehr und mehr Schweinemäster diesbezügliche Informationen aus den Ferkelherkunftsbeständen. Die Erzeugergemeinschaften und Vermarktungsorganisationen haben reagiert und für ihre Mitgliedsbetriebe mehr oder weniger verbindliche Screeningkriterien festgelegt.
Inzwischen gibt es in Deutschland eine Flut von unterschiedlichen Sreeningprogrammen, so dass es schwer fällt den Überblick zu behalten. Während in Süddeutschland meist landesweite Hygieneprogramme initiiert worden sind, geht die Initiative im Nordwestdeutschland eher von regionalen Organisationen aus. Beispiele hierfür sind das EVH-Programm im Emsland, das EGF-Screening im Raum Osnabrück und der Westfalenpass.
Einige dieser Programme beschränken sich auf regelmäßige Blutprobenuntersuchungen, andere schreiben zusätzliche Kot- oder auch Nasentupferuntersuchungen teilweise sogar Lungenspülproben vor. Die Vielzahl dieser unterschiedlichen Systeme und die damit verbundenen mannigfachen Zertifikate führen mittlerweile bei einigen Schweinemästern eher zur Verunsicherung als zu mehr Transparenz. Es verwundert daher nicht, dass von Seiten der Ferkelabnehmer die Forderung nach einheitlich zu bewertenden Tiergesundheitsdaten laut geworden ist.
Eine Initiativgruppe, bestehend aus der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsferkel im Raum Osnabrück (EGF), der mitteldeutschen Schlachtvieherzeugergemeinschaft w.V. Altenberg (MSE), der Vermarktungsgemeinschaft für Zucht- und Nutzvieh eG (ZNVG) Neumünster und der Viehzentrale Südwest GmbH (VZ) Stuttgart hat 2010 ein Positionspapier vorgelegt, welches als Vorlage für einen nationalen Standard bei der Erhebung von Tiergesundheitsdaten bei Mastferkeln verstanden werden soll.
Der Leitfaden
Tiergesundheitsstatus Ferkel (28kg) TGSsoll die generelle Vorgehensweise zur gezielten Überwachung der Tiergesundheit bei Mastferkeln in Deutschland regeln. Ziel des TGS ist ein standardisiertes Monitoring zur Feststellung des Gesundheitsstatus der Verkaufsferkel sowie dessen Dokumentation und Kommunikation.
Das Gesundheitskontrollprogramm TGS beruht auf den regelmäßigen Betriebsbesuch durch den nach Schweinehaltungshygiene-VO zertifizierten Haustierarzt. Zwei bzw. vier Mal pro Jahr entnimmt der Tierarzt jeweils 15 Proben (Blutproben, Kotproben, Nasentupfer) bei 28 kg-Ferkel am Ende der Ferkelaufzucht. Vorrangig sind dabei verdächtig erscheinende Tiere zu beproben. Untersucht wird auf die in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Erreger.
Tabelle 1: TGS Parameterprofil Pflichtmodul
Prüfparameter | Mindestprobenzahl
pro Stichprobe |
Stichprobe
Anzahl der Beprobungen pro Jahr / Beprobungsfrequenz |
Prüfverfahren | |
Basis | Basis Plus | |||
PRRSV (falls Ferkel nicht geimpft) | 15 Einzelblutproben | 2 x
Alle 180 ± 20 Tage |
4 x
Alle 90 ± 20 Tage |
Serolog. Nachweis von Antikörpern |
Brachyspira hyodysenteriae | 15 Einzelkotproben, (Bildung von 3 Pool a 5 Proben) | 2 x
Alle 180 ± 20 Tage |
4 x
Alle 90 ± 20 Tage |
Direkter Erregernachweis |
Salmonella | 15 Einzelblutproben | 2 x
Alle 180 ± 20 Tage |
4 x
Alle 90 ± 20 Tage |
Serolog. Nachweis von Antikörpern |
Tabelle 2 TGS Parameterprofil Wahlmodul
Prüfparameter | Mindestprobenzahl
pro Stichprobe |
Stichprobe
Anzahl der Beprobungen pro Jahr / Beprobungsfrequenz |
Prüfverfahren | |
Basis | Basis Plus | |||
Pasteurella multocida (toxinbildend = Rh.a) | 15 Nasentupfer
(Einzelproben) |
1 x
Alle 360 ± 20 Tage |
2 x
Alle 180 ± 20 Tage |
|
Mycoplasma hyopneumoniae (falls Ferkel nicht geimpft) | 15 Einzelblutproben | 2 x
Alle 180 ± 20 Tage |
4 x
Alle 90 ± 20 Tage |
Serolog. Nachweis von Antikörpern |
Actinobacillus pleuropneumoniae (APP) | 15 Einzelblutproben | 2 x
Alle 180 ± 20 Tage |
4 x
Alle 90 ± 20 Tage |
Serolog. Nachweis von Antikörpern |
Nach den Plänen der Initiativgruppe soll die Umsetzung des Pflichtmoduls (Tabelle 1) obligatorisch sein. Fakultativ kann dieses durch Wahlmodule (Tabelle 2) erweitert werden. Zusätzlich kann zwischen der Basis- und der Basis-Plus-Variante gewählt werden. Bei letzterer wird die Frequenz der Probenzahl verdoppelt. Soweit einzelne Organisationen weitere Infektionen oder auch Tiergruppen erfassen wollen, bleibt ihnen dieses freigestellt.
Die TGS-Entwickler sehen die in den beiden Modulen genanten Infektionserreger und Untersuchungen als ersten Einstieg in ein nationales Programm. Ob es bei den Parametern bleibt oder Anpassungen notwendig werden soll nach einem Jahr Felderfahrung entschieden werden.
Es ist geplant, alle Befundergebnisse in eine, durch Passwort geschützte zentrale Datenbank einzustellen, auf die dann Schweinemäster, Tierärzte und andere Berechtigte zugreifen können.
Obwohl die Diskussion mit potentiellen Teilnehmerorganisationen noch andauert und im Moment noch nicht abzusehen ist, wie viele Organisationen sich am TGS beteiligen, ist das Programm im Herbst 2010 gestartet. Die Verwaltung der Daten wird eine neu eingerichtete Tiergesundheitsagentur (TiGA) mit Sitz in Bonn übernehmen.
Eine Standardisierung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten, in welcher Form auch immer, erscheint unumgänglich, reicht aber alleine für eine Betriebskategorisierung bzw. Einschätzung der Bestandsgesundheit nicht aus. Erst zusammen mit den klinischen Befunden, die vor Ort von den Tierärzten erhoben werden, ergibt sich ein Bild, das die Gesundheitslage des Bestandes realistisch widerspiegelt. Letztlich wird man nicht umhin kommen auch diese tierärztlichen Erhebungen für die Betriebskategorisierung heranzuziehen.
Die bei den Screenings erhobenen Befundergebnisse sollen die Gesundheitslage des Bestandes möglichst realistisch wiedergeben. Das erfordert Fachverstand aber auch Disziplin bei der Auswahl geeigneter Tiere. So mancher Landwirt ist geneigt, in Erwartung
Auch die Laboruntersuchungsergebnisse müssen sicher und reproduzierbar sein. Gerade bei überbetrieblich ausgerichteten Screenings ist es wichtig, dass die eingebundenen Untersuchungseinrichtungen nach einer einheitlichen Methodik untersuchen. Leider gibt es in vielen Fällen keinen Goldstandard, den man bei unklaren Ergebnissen heranziehen kann.
Die Erfahrung zeigt, dass selbst bei akkreditierten Laboren nicht immer übereinstimmende Ergebnisse produziert werden. Hier können regelmäßig durchgeführte Ringteste helfen, mehr Sicherheit zu erhalten. Leider gibt es solche Tests für viele Untersuchungen nicht.
Im Rahmen des aus dem INTEREG IV A Programm der EU geförderten Projektes
Wenn es dieser oder auch anderen Gruppen gelingt, grenzüberschreitend anerkannte und verbindliche Ringteste zu etablieren, die eine objektive Laborbeurteilung gestatten, wäre damit nicht nur den Schweinehaltern und Tierärzten gedient.
J.Schulte-Wülwer - SGD der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die TGS-Entwickler sehen die in den beiden Modulen genanten Infektionserreger und Untersuchungen als ersten Einstieg in ein nationales Programm. Ob es bei den Parametern bleibt oder Anpassungen notwendig werden soll nach einem Jahr Felderfahrung entschieden werden.
Es ist geplant, alle Befundergebnisse in eine, durch Passwort geschützte zentrale Datenbank einzustellen, auf die dann Schweinemäster, Tierärzte und andere Berechtigte zugreifen können.
Obwohl die Diskussion mit potentiellen Teilnehmerorganisationen noch andauert und im Moment noch nicht abzusehen ist, wie viele Organisationen sich am TGS beteiligen, ist das Programm im Herbst 2010 gestartet. Die Verwaltung der Daten wird eine neu eingerichtete Tiergesundheitsagentur (TiGA) mit Sitz in Bonn übernehmen.
Eine Standardisierung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten, in welcher Form auch immer, erscheint unumgänglich, reicht aber alleine für eine Betriebskategorisierung bzw. Einschätzung der Bestandsgesundheit nicht aus. Erst zusammen mit den klinischen Befunden, die vor Ort von den Tierärzten erhoben werden, ergibt sich ein Bild, das die Gesundheitslage des Bestandes realistisch widerspiegelt. Letztlich wird man nicht umhin kommen auch diese tierärztlichen Erhebungen für die Betriebskategorisierung heranzuziehen.
Die bei den Screenings erhobenen Befundergebnisse sollen die Gesundheitslage des Bestandes möglichst realistisch wiedergeben. Das erfordert Fachverstand aber auch Disziplin bei der Auswahl geeigneter Tiere. So mancher Landwirt ist geneigt, in Erwartung
bessererErgebnisse eher gesund erscheinende Tiere beproben zu lassen. Andererseits erscheint es auch nicht sinnvoll nur die Kümmerer zu beproben. Es obliegt dem bestandsbetreuenden Tierarzt hier eine geeignete Stichprobe auszuwählen.
Auch die Laboruntersuchungsergebnisse müssen sicher und reproduzierbar sein. Gerade bei überbetrieblich ausgerichteten Screenings ist es wichtig, dass die eingebundenen Untersuchungseinrichtungen nach einer einheitlichen Methodik untersuchen. Leider gibt es in vielen Fällen keinen Goldstandard, den man bei unklaren Ergebnissen heranziehen kann.
Die Erfahrung zeigt, dass selbst bei akkreditierten Laboren nicht immer übereinstimmende Ergebnisse produziert werden. Hier können regelmäßig durchgeführte Ringteste helfen, mehr Sicherheit zu erhalten. Leider gibt es solche Tests für viele Untersuchungen nicht.
Im Rahmen des aus dem INTEREG IV A Programm der EU geförderten Projektes
SafeGuardbefasst sich eine deutsch-niederländische Arbeitsgruppe seit Sommer 2010 mit der Auswahl vorhandener und Entwicklung neuer Labor-Testsysteme (Ringteste). Der Fokus liegt dabei auf die Laboruntersuchungen der wichtigsten schweinerelevanten Infektionserreger. Grundlage für solche verbindlichen Ringtestsysteme sind einheitliche oder zumindest vergleichbare Untersuchungsmethodiken. Im November 2010 und im Mai 2011 haben sich die AG-Mitglieder mit führenden Laborvertretern diesbezüglich beraten.
Wenn es dieser oder auch anderen Gruppen gelingt, grenzüberschreitend anerkannte und verbindliche Ringteste zu etablieren, die eine objektive Laborbeurteilung gestatten, wäre damit nicht nur den Schweinehaltern und Tierärzten gedient.
J.Schulte-Wülwer - SGD der Landwirtschaftskammer Niedersachsen